Weniger Nachweise beim BAföG-Antrag

Studenten, die BAföG beantragen, müssen zukünftig weniger Nachweise vorlegen. So sieht es die jüngste BAföG-Novelle vor. Mietkosten werden jetzt pauschal berücksichtigt, ohne dass hierfür ein Nachweis vorgelegt werden muss. Wer im Ausland studieren möchte, braucht Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache nicht mehr gesondert zu dokumentieren. Bei Studiengängen, in denen Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) vergeben werden, entfällt die Bescheinigung über eine abgelegte Zwischenprüfung. Ausreichend ist nun der Nachweis über genügend gesammelte Studienpunkte.

Die Vereinfachungen sind erste Ergebnisse des von Brandenburg initiierten Projekts "Schneller zum Studierenden-BAföG", das vergangenen Sommer von acht Bundesländern, dem Nationalen Normenkontrollrat und der Bundesregierung durchgeführt wurde.

Letzte Aktualisierung: 20.01.2012